Angehörige Definition

Wer gehört zu den Angehörigen?

Rabona in Deutschland

Die genaue Bestimmung richtet sich stets nach dem Zweck und Anwendungsbereich der jeweiligen Norm. Angehörige genießen in unterschiedlichsten Rechtsgebieten Sonderrechte, Schutzmechanismen und werden bei bestimmten Rechtsgeschäften gesondert betrachtet. Die genaue Einordnung und Kenntnis des Angehörigenbegriffs ist in der rechtlichen Praxis für die sachgemäße rabona bet Anwendung und Beurteilung unterschiedlichster Sachverhalte unerlässlich. Im Sozialrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), ist die Angehörigenstellung maßgeblich für die Definition der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Angehörige bilden zusammen mit einem Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft, die für die Höhe und Anrechnung von Leistungen entscheidend ist. Im Erbrecht ist die Zugehörigkeit zu den Angehörigen maßgeblich für den gesetzlichen Erbanspruch und das Pflichtteilsrecht sowie die Erbschaftssteuer.

Ein häufiger Anwendungsfall dieser weiteren Verwendung ist der Angehöriger einer Institution. So sind Hochschulangehörige Professoren, Studenten aber auch wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule (siehe auch Gruppenhochschule). Diese unterlagen historisch der Akademischen Gerichtsbarkeit. 5 VwVfG, in § 15 AO sowie im KJHG in den § 33, § 44 SGB VIII.

Was bedeutet das im Arbeitsrecht?

Bei Organen der öffentlichen Verwaltung, Richtern und ehrenamtlichen Richtern ist die Angehörigeneigenschaft von zentraler Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Befangenheit und Ausschließungsgründen (§ 31 VwVfG, §§ 41 ff. ZPO). Im Strafrecht können familiäre Beziehungen als strafmildernde Umstände anerkannt werden; beispielsweise sieht das Strafgesetzbuch in manchen Fällen bei Straftaten zum Nachteil von Angehörigen besondere Straftatbestände oder Strafmaßregelungen vor. Nach § 52 Strafprozessordnung (StPO) dürfen Angehörige eines Beschuldigten die Aussage verweigern. Dieses Recht dient dem besonderen Schutz familiärer Beziehungen und verhindert eine Selbstbezichtigung oder die Belastung nahestehender Menschen.

Bedeutung

  • Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, wie Pflege- und Betreuungsverhältnisse, in denen sie dennoch relevant sein können.
  • Ist kein gesetzlicher Erbe mehr vorhanden, fällt der Nachlass an den Staat (Fiskuserbrecht gemäß § 1936 BGB).
  • Gleichzeitig sind sie in Fällen der Schweigepflicht (z.B. im medizinischen Bereich) besonders geschützt.

Im Krankenhaus und Pflegeheimen übernehmen auch geschulte ehrenamtliche Freiwillige, wie beispielsweise die grünen Damen einzelne Funktionen, die sonst Angehörige erledigen würden, wenn diese regelmäßig zu Besuch kommen könnten. Der Verlobte, der Ehegatte; Verwandte in gerader Linie und 2. Grades in der Seitenlinie, Verschwägerte in gerader Linie und zweiten Grades in der Seitenlinie; Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder (§ 15 I AO). Personen bleiben Angehörige auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihnen durch Scheidung, Adoption o.Ä. Lediglich Verlobte bleiben nur während der Dauer der Verlobung Angehörige im Sinn des Steuerrechts.

Die Zwangseinweisung durch Behörden nach dem jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) der Länder oder nach § 1906 BGB (Freiheitsentziehende Maßnahmen) ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte einer Person. Angehörige können Widerspruch gegen solche Maßnahmen einlegen, hierzu bedarf es aber der Legitimation, zumeist als gesetzlicher Vertreter (Betreuer, Vormund) oder durch eine vorhandene Vorsorgevollmacht. Neben möglichen Eilanträgen auf einstweiligen Rechtsschutz bei den zuständigen Gerichten steht ihnen gegebenenfalls die Befugnis zu, im betreuungsgerichtlichen Verfahren selbst Stellung zu nehmen oder Gutachten beizubringen. Die jeweiligen Mitwirkungs- und Informationsrechte sind im Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) sowie in den landesspezifischen PsychKGs geregelt. Schwiegereltern und Stiefkinder zählen in vielen juristischen Kontexten ebenfalls zu den Angehörigen.

Lebenspartnerschaften wurden durch das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) rechtlich etabliert. Eingetragene Lebenspartner sind in vielen Bereichen Ehepartnern gleichgestellt und somit rechtlich als Angehörige zu betrachten. Dies ist insbesondere in Fragen des Erbrechts und der gemeinsamen Vermögensplanung von Bedeutung. Das Strafrecht sieht bei der Definition von Angehörigen besondere Regelungen vor. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) werden neben den oben genannten auch Verlobte und Personen, die „in gerader Linie verwandt oder verschwägert“ sind, als Angehörige bezeichnet. Das betrifft vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht und mögliche Strafmilderungen.

Im deutschen Recht spielt die Definition von „Angehöriger“ in vielen Kontexten eine wichtige Rolle. Unser Überblick hilft Dir, den Begriff besser zu verstehen und die entsprechenden Situationen richtig einzuordnen. Diese Vorschriften regeln jeweils den Begriff „Angehörige” im spezifischen Anwendungsbereich und sollten für vertiefende Betrachtungen herangezogen werden.

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